Social-Media Konzept der Stadt Gunzenhausen, der Stadthalle, des Zweckverbands Altmühlsee und des Burkhard-von-Seckendorff Heims (Stand Januar 2024)

  1. Erforderlichkeit

Soziale Medien sind zu einem festen Bestandteil der täglichen Kommunikation geworden. Sie bieten eine Vielzahl an Möglichkeiten, die eine zeitgemäße Kommunikation möglich machen. Aus diesem Grund finden Sie die Stadt Gunzenhausen, die Stadthalle Gunzenhausen, den Zweckverband Altmühlsee und das Burkhard-von-Seckendorff Heim auch auf Instagram, Facebook und Youtube.

Die verschiedenen Social Media-Kanäle ergänzen das Informationsangebot der Stadt Gunzenhausen. Die Veröffentlichungen in den lokalen Printmedien, ggf. in Amtsblättern sowie auf den Internetseiten der jeweiligen Einrichtungen und Organisationseinheiten bestehen unverändert fort.

Social-Media-Auftritte sind Teil der Öffentlichkeitsarbeit und umfassen keine konkreten Beratungs- oder Verwaltungsleistungen. Sowohl Facebook, Instagram als auch Youtube haben sich als Kommunikationsplattform etabliert und haben eine große Reichweite. Zudem werden insbesondere jüngere Menschen erreicht, die häufig keinen Zugang zu den klassischen Printmedien haben.

Eine Präsentation in den Sozialen Medien ist außerdem erforderlich, weil sich zeigt, dass Nutzerinnen und Nutzer diese Plattformen nicht selten als ihre primäre Informationsquelle nutzen. Ohne soziale Medien würde die Stadt Gunzenhausen, die Stadthalle, der Zweckverband Altmühlsee und das Burkhard-von-Seckendorff Heim einen Teil ihrer Zielgruppe schwerer bzw. deutlich seltener erreichen.

  1. Beschreibung des Social-Media-Angebots

Zweck: Die Präsenz in Sozialen Medien dient den Bürgerinnen und Bürgern als ergänzende Informationsquelle. Zusätzlich soll potentiellen Urlaubsgästen, Touristen und Neubürgern die Attraktivität der Stadt gezeigt werden. Für das Burkhard-von-Seckendorff Heim können Soziale Medien zusätzlich zur Personalgewinnung genutzt werden.

Das Social-Media-Angebot dient nicht zur Kontaktaufnahme in Beratungs- und Verwaltungsangelegenheiten. Diese erfolgen weiterhin in erster Linie über persönliche Vorsprachen, per Telefon oder per E-Mail. Vereinzelt erfolgen Anfragen der Nutzerinnen und Nutzer per Direktnachricht, die für die Stadt Gunzenhausen-Accounts an die Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Manuel Grosser, Telefon: 09831/508-130, E-Mail: presse@gunzenhausen.de), für die Stadthalle an die Organisationseinheit Stadthalle (Heidrun Stegner, Telefon: 09831/508 345), für den Zweckverband Altmühlsee an die Organisationseinheit Zweckverband Altmühlsee (Daniel Burmann, Telefon: 09831/508 190) und für das Burkhard-von-Seckendorff Heim an die Organisationseinheit Burkhard-von-Seckendorff Heim (Stefan Kettler, Telefon: 09831/508 763) weitergeleitet werden.

Inhalte: Auf den Social-Media-Auftritten werden den Nutzerinnen und Nutzern allgemeine Informationen kostenlos zur Verfügung gestellt. Dieses können u.a. Pressemeldungen, Stellenausschreibungen, Bürgerinformationen, Videos, Kultur, Veranstaltungshinweise, Tourismus, Brauchtum und Historisches sein.

Registrierung/Zugang & alternative Informationsquellen: Die Inhalte der Facebook- und der Youtube-Auftritte sind für alle Besucherinnen und Besucher der Plattform ohne Registrierung einsehbar. Eine Interaktion allerdings ist nur nach vorheriger Registrierung möglich. Die Nutzung von Instagram setzt eine Registrierung voraus.

Im Rahmen der Auftritte gibt es für die Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit der Interaktion. Hierbei halten es sich die Accountbetreiber vor, auf Posts, beispielsweise auf Kommentare, einzugehen und diese zu beantworten. Bitte beachten Sie, dass die Social-Media-Auftritte in erster Linie der Information dienen. Für Anliegen, Fragen und Online-Dienste (z.B. Verwaltungsleistungen) werden die Nutzerinnen und Nutzer auf die Internetseiten der Stadt Gunzenhausen, der Stadthalle, des Zweckverbands Altmühlsee und des Burkhard-von-Seckendorff Heims verwiesen.

Wichtige Meldungen, die für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gunzenhausen als Information bedeutsam sind, werden nicht nur über die Sozialen Medien verbreitet, sondern von der Stadt Gunzenhausen mindestens auch auf der Internetseite www.gunzenhausen.de eingestellt. Zusätzlich sind die Informationen regelmäßig in der sechsmal im Jahr erscheinenden und im Anschluss an den jeweiligen Release auch online unter www.gunzenhausen.de abrufbaren Bürgerzeitung StadtLandGUN zu entnehmen. Durch eine Nicht-Nutzung der Sozialen Medien entsteht damit kein Nachteil.

Im Krisenfall können Meldungen und Informationen der Stadt Gunzenhausen sehr schnell über die Sozialen Medien verbreitet werden. Parallel findet eine Information der Presse statt.

  1. Redaktionelle und technische Betreuung/Impressum

Die redaktionelle Betreuung der Accounts erfolgt durch die Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Die technische Betreuung erfolgt durch die Stabsstellen Informations- und Kommunikationstechnik sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit oder durch den jeweiligen Dienstleister. Ansprechpartner für Fragen der Nutzerinnen und Nutzer sind die jeweiligen Accountbetreiber. Anbieter i. S. d. § 5 Telemediengesetz ist die Stadt Gunzenhausen. Diese Angaben werden im Impressum der Stadt Gunzenhausen (Website & Facebook, Youtube- und Instagram-Accounts) platziert (vgl. § 5 Abs. 1 TMG; § 18 Abs. 2 MStV).

Die redaktionelle Betreuung der Acounts findet zu den regulären Dienstzeiten der Stadtverwaltung Gunzenhausen statt. Posts zu Anliegen und Fragen der Nutzerinnen und Nutzer werden möglichst zeitnah beantwortet.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bilden sich regelmäßig zu den Themen „Social Media“, „Marketing und Medien“, „Öffentlichkeitsarbeit“ und „Pressearbeit“ aus und weiter.

  1. Wahrnehmung der Rechte der Betroffenen

Sie haben gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 15ff. DSGVO):

Recht auf Auskunft,
Recht auf Berichtigung oder Löschung,
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung,
Recht auf Datenübertragbarkeit.

Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren (Übersicht der Aufsichtsbehörden in Deutschland).

Ihre Fragen und Anregungen zum Thema Datenschutz sind uns willkommen und wichtig. Sie können uns jederzeit gerne kontaktieren. Unsere Datenschutzbeauftragte (DSB) erreichen Sie unter datenschutzbeauftragter@gunzenhausen.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „die Datenschutzbeauftragte“. Die Kontaktaufnahme per Mail ist via S/MIME - Verschlüsselung möglich (Einzelheiten siehe hier).

  1. Datensparsamkeit/Datenschutz

Allgemeines: Die Nutzung der Social-Media-Auftritte erfolgt in Eigenverantwortung der Nutzerinnen und Nutzer. Dies bezieht sich insbesondere auf interaktive Funktionen der Plattformen wie Kommentieren, Liken oder Teilen. Infolgedessen weisen wir auch auf die Risiken hin, die eine Nutzung der Sozialen Medien mit sich bringt. Das in Art. 35 DSGVO beschriebene Risiko ist nicht tangiert. Es handelt sich bei den Beiträgen um ein reines Senden von Inhalten ohne z.B. Personenbezug.

Über das Social-Media-Angebot werden abgesehen von zwei Ausnahmefällen seitens der Stadt Gunzenhausen keine personenbezogenen Daten erhoben oder gespeichert.

Bei einer E-Mail-Anfrage von Nutzerinnen und Nutzern: hier werden personenbezogene Daten erfasst und an die entsprechende Stelle übermittelt.

Es steht dem Teilnehmenden jederzeit frei, per Widerruf die Einwilligung zu widerrufen und somit von der Teilnahme zurückzutreten. Die Stadt Gunzenhausen weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmenden Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Einzelheiten sowie weitere Informationen zum Datenschutz in der Stadt Gunzenhausen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Der Umfang der Datenerfassung wird jeweils auf das notwendige Maß beschränkt und gilt im gleichen Maße, wie bei normalem Schriftverkehr oder E-Mail. Es erfolgt keine dauerhafte Speicherung.

Wichtig zu wissen ist allerdings, dass bei jedem Besuch unserer Facebook-, Youtube- und Instagram-Accounts durch die Anbieter selbst Daten der Besucherinnen und Besucher erhoben, gespeichert und verwendet werden. Nutzen Sie die Möglichkeiten der Plattformen, welche in den Privatsphäre-Einstellungen des individuellen Nutzerprofils eine Beschränkung der Datenverarbeitung anbieten.

Die Stadt Gunzenhausen hat auf die Erhebung und weitere Verwendung dieser Daten keinen Einfluss, da sie vom Betreiber des Netzwerks vollzogen wird. Angaben darüber, welche Informationen erfasst werden, finden Sie in den Datenschutzerklärungen des jeweiligen Netzwerkbetreibers, für Facebook unter: https://www.facebook.com/about/privacy, für Youtube unter https://www.youtube.com/intl/ALL_de/howyoutubeworks/user-settings/privacy/ und für Instagram unter https/www.help.instagram.com.

Selbstverständlich sind alle wesentlichen Informationen, die auf den Social-Media-Accounts zu finden sind, auch auf den öffentlich zugänglichen Internetseiten www.altmuehlsee.de, www.stadthalle-gunzenhausen.de, bvsh.gunzenhausen.de und www.gunzenhausen.de abrufbar. Weiterführende Informationen zum sicheren Umgang mit sozialen Netzwerken finden Sie auf der Bürger-Seite des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Informationen-und-Empfehlungen/Onlinekommunikation/Soziale-Netzwerke/Sichere-Verwendung/sichere-verwendung_node.html

  1. Sensibilisierung

Diesem Social-Media-Konzept, das allgemein über den Link https://gunzenhausen.de/social-media-konzept.html veröffentlicht wird und im Impressum verlinkt ist, ist ein entsprechender, aufklärender Hinweis beigefügt.

Sensibilisierungshinweis

Bei Social Media-Diensten handelt es sich vielfach um mehrstufige Anbieterverhältnisse, bei denen der jeweilige Informations- oder Kommunikationsdienst auf einer Plattform angeboten wird, die Dritte bereitstellen und bei denen Daten der Nutzerinnen und Nutzer im Rahmen eigener Geschäftszwecke der Plattformbetreiber verarbeitet werden. Dies macht Social Media-Dienste aus Nutzerinnen- und Nutzerperspektive schwer durchschaubar und aus rechtlicher Sicht häufig problematisch, gerade im Hinblick auf bestehende Verantwortlichkeiten. Eine vollumfängliche Transparenz ist nicht garantiert und nicht nachweisbar.


Insbesondere im Fall außereuropäischer Plattformbetreiber/-anbieter entsprechen Social Media-Dienste aus datenschutzrechtlicher Sicht vielfach nicht deutschem Datenschutzrecht.
Insbesondere wird oftmals den Anforderungen des Telemediengesetzes nicht entsprochen. Dieses sieht eine ausreichende Unterrichtung der Nutzerinnen und Nutzer vor der Verarbeitung personenbezogener Daten vor, Beschränkungen bei der Verarbeitung von Nutzungsdaten und der Bildung von Nutzungsprofilen sowie eine entsprechende Widerspruchsmöglichkeit. In diesem Zusammenhang sind grundlegende Rechtsfragen jedoch noch nicht abschließend geklärt.

Nähere Informationen hierzu finden Sie im Jugendportal der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder unter www.youngdata.de.
Aus Sicht der europäischen und deutschen Rechtsprechung besteht eine datenschutzrechtliche Mitverantwortung öffentlicher Stellen, die Social Media-Dienste im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung einsetzen, da erst durch deren Angebote auf Social Media-Plattformen entsprechende Nutzungsdaten entstehen.

Wir haben daher bei der Gestaltung unseres Social Media-Angebots darauf geachtet, dass auch alternative Informations- und Kommunikationswege bestehen.