Besuchsregelungen erweitert

Die bayerische Staatsregierung hat die Besuchsbeschränkungen in Altenheimen gelockert. Jeder Bewohner darf am Burkhard-von-Seckendorff-Heim jeden zweiten Tag von einer Person aus folgendem Kreis besucht werden: Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerade Linie, Geschwister, sowie Angehörige eines weiteren Hausstands.
Weiterhin gelten die festen Besuchszeiten zwischen 13 und 17 Uhr sowie die vorherige Terminvereinbarung. Alle Besucher müssen namentlich bei der Einrichtung registriert sein. Für die Besucher gilt Maskenpflicht und das Gebot, nach Möglichkeit durchgängig einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
Die Begleitung Sterbender durch den engsten Familienkreis ist jederzeit zulässig.

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